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Ehrenbotschafter von Stettin

Chór Akademii Morskiej w Szczecinie

Die Idee, Personen zu ehren, die durch ihre Aktivitäten und ihre Erfolge zur erfolgreichen Werbung für die Stadt Stettin beigetragen haben, entstand im Jahr 2000.  Seit dieser Zeit wurde der Titel „Botschafter von Stettin” unter anderem Künstlern, Sportlern, Wissenschaftlern, Schriftstellern verliehen. Ausgezeichnet wurde außerdem der Verein Theater Kana, der auf diese Weise für die langjährige Arbeit seiner Mitglieder geehrt wurde und dem Gründer des Theaters - Zygmunt Duczyński Anerkennung zollte.

Porträts der Botschafter

Grundsätze des Wettbewerbs

Bis 2009 war ein Grundsatz des Wettbewerbs, dass der Titel für Erfolge im Vorjahr anerkannt wurde und die Preise im April oder Mai auf einer festlichen Stadtratssitzung verliehen wurden.

Ab der zehnten Auflage wird der Titel auch für Erfolge im laufenden Jahr verliehen. Auch wurde die Rolle der Einwohner ausgebaut, die nicht nur Kandidaten für den Titel vorschlagen, sondern auch über die Preisträger mitentscheiden können – drei Stettiner werden werden durch ein Losverfahren Mitglieder der Jury.  Die Zeremonie der Titelverleihung findet während der festlichen Stadtratssitzung aus Anlass der Ehrung der Pioniere der Stadt Stettin statt.

Ehrenbotschafter 2020

Wir erinnern uns. Wer gesellt sich zu  Agata Kulesza, Katarzyna Nosowska oder Henryk Sawka? Es wird Zeit, den nächsten „Botschafter von Stettin” zu finden. 

Es werden Kandidaturen von Personen (oder Personengruppen) entgegengenommen, deren Erfolge zum Aufbau eines positiven Images  unserer Stadt im In- und Ausland beitragen.  Es können auch Institutionen oder mobile Objekte wie Fahrzeuge, Schiffe, Segelschiffe usw. kandidieren, deren Aktivitäten und Ansehen für Stettin werben.

Eine Kandidatur vorschlagen können: natürliche Personen mit voller Rechtsfähigkeit, mit Ausnahme der Mitglieder der Jury, Rechtspersonen, sowie Organisationseinheiten, die keinen Status als Rechtsperson besitzen, denen per Gesetz die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde.

Vorschläge können mit Hilfe eines Antrages , der auf der Internetseite der Stadtverwaltung zugänglich ist, gemacht werden. Der ausgefüllte Antrag kann wie folgt versandt werden -  per Post an die Adresse: Urząd Miasta Szczecin, pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin, oder per E-Mail an die Adresse: boi@um.szczecin.pl

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