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GRUNDSÄTZE ZUR NUTZUNG VON STETTINER MARKENZEICHEN

GRUNDSÄTZE ZUR NUTZUNG VON STETTINER MARKENZEICHEN FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE

 

Die Nutzung von Stettiner Markenzeichen für kommerzielle Zwecke erfordert die Erteilung einer Genehmigung in Form einer Lizenz oder Sublizenz.

 

ES IST EIN SCHRIFTLICHER ANTRAG ERFORDERLICH

 

Um die Markenzeichen der Stadt für kommerzielle Ziele zu nutzen ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. 

 

Der Antrag ist beim Postzentrum des Bürgerbüros, per Post unter der Adresse: Biuro Prezydenta Miasta pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin oder per E-Mail:marka@szczecin.eu einzureichen.

 

Auf dem Antrag ist die Art der geplanten kommerziellen Unternehmung zu beschreiben, für die das entsprechende Markenzeichen benötigt wird. Um eine Lizenz oder Sublizenz zu beantragen, müssen folgende Dokumente der Dokumentation beigefügt werden:

 

• Dokument, dass die Einrichtung zur Unterzeichnung von Verträgen berechtigt ( aktueller Auszug aus dem Landesgerichtsregister, eventuell Vollmacht);

• grafische Visualisierung der Waren, unter Berücksichtigung der Wortmarken der Stadt mit der Information zu technischen und qualitativen Parametern,

• Finanzplan, der die Höhe der geplanten Einnahmen aus dem Verkauf, geplante Auflagen und Preise pro Stück enthält.

 

Das Zurverfügungstellen der Markenzeichen der Stadt Stettin für nichtkommerzielle Ziele ist kostenpflichtig.

 

ANTRAGSBEARBEITUNG

 

Der Antrag wird innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung im Postzentrum des Bürgerbüros, per Post unter der Adresse: Biuro Prezydenta Miasta pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin oder per E-Mail an:  marka@szczecin.eu, bearbeitet.

 

Über eine Absage oder Genehmigung wird der Antragsteller schriftlich unter der, auf dem Antrag angegebene Adresse informiert. Eine Ablehnung der Genehmigung wird schriftlich begründet. Weitere Informationen zum Thema Benutzung der Markenzeichen der Stadt Stettin erhalten Sie unter der Telefonnummer: 914245839 – Ewelina Olszak Inspektor im Büro des Oberbürgermeisters, E-Mail: marka@szczecin.eu

 

GRUNDSÄTZE ZUR NUTZUNG VON STETTINER MARKENZEICHEN FÜR NICHTKOMMERZIELLE ZWECKE

 

Die Nutzung von Stettiner Markenzeichen für nichtkommerzielle Zwecke erfordert die Erteilung einer Genehmigung in Form einer Lizenz oder Sublizenz.

 

ES IST EIN SCHRIFTLICHER ANTRAG ERFORDERLICH

 

Um die Markenzeichen der Stadt für nichtkommerzielle Ziele (z.B.: in Zusammenhang mit der Organisation von künstlerischen und Sportereignissen, Konzerten, Spektakeln oder sozialen Kampagnen usw. auch solchen, die unter der Schirmherrschaft der Stadt oder dem Patronat des Oberbürgermeisters von Stettin stehen) kostenlos nutzen zu können, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. 

 

Der Antrag ist beim Postzentrum des Bürgerbüros, per Post unter der Adresse: Biuro Prezydenta Miasta pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin oder per E-Mail:marka@szczecin.eu einzureichen.

 

Zu beachten ist, dass dieser Antrag auch von Einrichtungen eingereicht werden muss, die Veranstaltungen mit Unterstützung der Stadtverwaltung organisieren (Sponsorenvertrag, Werbevertrag usw. ) und die per Vertrag verpflichtet sind, die Stettiner Markenzeichen auf Werbematerialien der Veranstaltung zu platzieren. 

 

Auf dem Antrag müssen sich die Identifikationsdaten des Antragstellers befinden, eine Beschreibung der Veranstaltung und die Art der Zusammenarbeit. Auf dem Dokument muss ebenfalls die Art der Werbung des Unternehmens durch den Gebrauch des Markenzeichens der Stadt angegeben werden.

 

Als Anhang ist dem Antrag eine graphische Visualisierung beizufügen, die die Art des Gebrauchs der Wortmarken veranschaulicht.   Nach der Übermittlung der Wortmarke durch das Büro des Oberbürgermeisters der Stadt ist der Antragsteller verpflichtet, jedes Projekt , welches die Wortmarke der Stadt enthält zur Akzeptanz vorzulegen.

 

ANTRAGSBEARBEITUNG

 

Der Antrag wird innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung im Postzentrum des Bürgerbüros, per Post unter der Adresse: Biuro Prezydenta Miasta pl. Armii Krajowej 1, 70-456 Szczecin oder per E-Mail an:  marka@szczecin.eu, bearbeitet.

 

Über eine Absage oder Genehmigung wird der Antragsteller schriftlich unter der, auf dem Antrag angegebene Adresse informiert. Eine Ablehnung der Genehmigung wird schriftlich begründet. Weitere Informationen zum Thema Nutzung der Markenzeichen der Stadt Stettin erhalten Sie unter der Telefonnummer: 914245839 – Ewelina Olszak Inspektor im Büro des Oberbürgermeisters, E-Mail: marka@szczecin.eu 

KOSTEN

Das Zurverfügungstellen der Markenzeichen der Stadt Stettin für nichtkommerzielle Ziele ist kostenlos

Kekse
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