Die Sonderwirtschaftszone in Szczecin

Der Premierminister Donald Tusk unterzeichnete eine Verfügung, die die Fläche der Sonderwirtschaftszone Euro Park Mielec um Gebiete in Szczecin erweitert.
Die Verfügung tritt am 14 Juli 2010 in Kraft.
Die Bildung einer Unterzone in Szczecin, welche der Sonderwirtschaftszone Euro Park Mielec angehört, ist das Ergebnis und der Abschluss von monatelangen Bemühungen des Stadtpräsidenten von Szczecin, Piotr Krzystek, im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms des Stettiner Ballungsgebiets. Ca. 72,99 ha des Stadtgeländes am rechten Ufer werden der Sonderzone angeschlossen. Diese Entscheidung ermöglicht das Investitionsgelände freizustellen und viele neue Arbeitsplätze zu bilden.
- Diese Verfügung ist ohne Zweifel ein großer Erfolg der Stadt Szczecin, für den wir viele Monate lang gearbeitet haben – sagte Piotr Krzystek der Stadtpräsident von Szczecin – Die Erweiterung der Zone um Flächen,die im Gebiet unserer Stadt liegen, ist ein Teil des Programms für Szczecin, das den Unternehmern ganzheitlich Sonderbedingungen zur Vornahme ihrer Investitionen bietet.
In der Zone haben sich folgende Flächen eingefunden:
1. Struga / Maciejowicka Str.: Oberfläche 4,6680 ha
2. Lubczyńska / Kniewska Str.:Oberfläche 6,5679 ha
3. Dunikowo : Oberfläche 22, 7625 ha
4. Trzebusz: Oberfläche 38, 9615 ha
Der Verfügung des Präsidenten des Ministerrates vom 3 Dezember 2009 ist ein Beschluss des Stadtrates von Szczecin bezüglich der Zustimmung, die Grundstücke ins Gebiet der Sonderwirtschaftszone EURO- PARK MIELEC einzuverleiben, vorausgegangen. Der Beschluss wurde auf Initiative und auf Antrag des Stadtpräsidenten Piotr Krzystek gefasst.
Unternehmer, die in der Sonderwirtschaftszone investieren, können mit folgenden Vorzugsbedingungen rechnen:
a. Befreiung von der Immobiliensteuer im Rahmen solcher geltenden Programme, wie:
Stettiner Programm für Regionale Investitionshilfe –Befreiung für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren, bei Gründung eines neuen, oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens,
Hilfsprogramm de minimis für Beschäftigung von Mitarbeitern – Befreiung für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren bei Schaffung neuer Arbeitsplätze und bei Erweiterung der Beschäftigung,
Programm für Regionalhilfe– Befreiung für den Zeitraum von bis zu 3 Jahren bei Errichtung eines Bauobjekts, dessen Bürofläche vom hohen Standard mindestens 50 % beträgt.
b. es gibt die Möglichkeit der Herabsetzung der Steuersätze für das Gebiet der Sonderwirtschaftszone im Rahmen des Stadtratbeschlusses über die Immobiliensteuer;
das Steuer- und Lokalgebührengesetz erlaubt die Sätze im Rahmen de minimis – Hilfe zu differenzieren (die Herabsetzung der Immobiliensteuersätze nach dem geographischen Kriterium - in einem bestimmten Raum - betrifft die Förderung eines konkreten Wirtschaftssubjekts - ist also individuell und erfordert eine Notifikation bei der Europäischen Kommission; falls die Förderung allgemeinzugänglich ist, also gerichtet an potentielle, nicht direkt benennbare Investoren – dann sollte sie erlaubt sein, jedoch kann die EK eine andere Entscheidung treffen, wenn sie sich mit diesem Fall beschäftigen soll).
c. es gibt die Möglichkeit ein neues Programm der Regionalförderung auszuarbeiten, das sich an das gegenständliche Gebiet richtet, das eine Befreiung von der Immobilien- und Beförderungsmittelsteuer vorsieht, wobei die Berechnung der Förderung sich auf Folgendes beziehen wird:
Investitionskosten des Anlagevermögens, sowie nichtmaterieller und rechtlicher Güter, die mit der Durchführung der neuen Investition verbunden sind, oder
Kosten der Schaffung von Arbeitsplätzen, die mit der Durchführung der neuen Investition zusammenhängen.
Nicht ohne Bedeutung ist auch die Verfügbarkeit vom qualifizierten Fachpersonal, das jedes Jahr von mehreren Tausend Absolventen der Stettiner Hochschulen gespeist wird.
Zusätzlich befindet sich das Projekt: „Erschließung der Investitionszonen Trzebusz und Dunikowo, die für Industrie- und Lagerzwecke vorgesehen sind, mit der notwendigen technischen Infrastruktur“
- auf der Indikativen Liste der individuellen Projekte im Rahmen des Regionalen Operativen Programms der Wojewodschaft Zachodniopomorskie
Geschätzte Gesamtkosten 60 000 000 PLN
- maximale Förderung aus dem Regionalen Operativen Programms der Wojewodschaft Zachodniopomorskie (RPO WZ) – (30 000 000)
Das obige Projekt ist entspricht den Zielen des RPO WZ und erfüllt sonstige Kriterien, die für den entsprechenden Zweig spezifisch sind. In der Einschätzung der Wojewodschaftsverwaltung handelt es sich dabei um ein strategisches Projekt, das den Strategien der Wojewodschaft entspricht.
Das Projekt sieht die gesamte Erschließung der Investitionszonen von Trzebusz und Dunikowo mit der notwendigen technischen Infrastruktur vor, sowie entsprechende Anbindung der o.g. Zonen an das Verkehrssystem der Autobahn A6 und der Stadt, die folgende Elemente umfasst:
Bau der Nowoprzestrzenna Str. auf der Strecke von der Goleniowska Str. bis zur Autobahn A6
Bau der Verbindung der Nowoprzestrzenna Str. mit den Goleniowska und Lubczynska Str.
Bau der Verbindung der Nowoprzestrzenna Str. mit der Investitionszone Trzebusz
Bau der Verbindung der Tczewska Str. mit der Autobahn A6,
Bau der o.g. Straßenabschnitte ist mit der geplanten Investition der Generaldirektion für Straßen und Autobahnen verbunden, die den Bau des Verkehrsknotens „Tczewska“ auf der Autobahn A6 umfasst.
Die Ausführung der o. g. Aufgaben erlaubt die Investitionszonen Trzebusz und Dunikowo mit der Gesamtfläche von ca. 200 ha, die für Produktions- und Lagerzwecke vorgesehen sind, in Gang zu setzen, und bewirkt gleichzeitig eine Erhöhung ihrer Investitionsattraktivität.
Durchführungszeitraum des Vorhabens: 2011 – 2012 Szczecin







